Dürfen wir in Rorgenwies unsere Katzen und Hunde noch ins Freie lassen ? Ja, nun dürfen sie wieder!

Auf der Homepage des Landkreises www.landkreis-konstanz.de, können die neuesten Meldungen nachgelesen werden. Hier einige Tipps.

Der Beobachtungsraum umfasst den gesamten Landkreis Konstanz (ohne Gemeindegebiet Büsingen). Dazu gehört auch Eigeltingen und das Umland.

Ab morgen ist es auch bei uns soweit, dass unsere Katzen nicht mehr nach draussen dürfen. Ausser sie sind an der Leine und können nicht entwischen. Früher war das Tierquälerei aber bald wird man viele Leute mit ihrer Katze “Gassi” gehen sehen.

Den Hund an die Leine zu nehmen ist sicher ohne viel Aufwand zu machen und auch ratsam. Darüber hinaus sollten die Regeln einer natürlichen Hygiene im Umgang mit den Tieren eingehalten werden.

Eine Impfung der Katzen gegen die Vogelgrippe sei nicht möglich. “So eine Impfung gibt es nicht”, betont der Tierarzt Gert Knall aus Mühlingen und Vorsitzender des Stockacher Tierschutzvereines, auf Nachfrage des SÜDKURIER, und rät daher die Tiere aufmerksam zu beobachten. Bei Symptomen wie Nasenausfluss und erschwerter Atmung bei Katzen sollten die Besitzer den Tierarzt aufsuchen. “Bei jedem Verdacht ist es ratsam, schnell zum Tierarzt zu gehen”, betont Knall.

Ein heikles Thema sei die Diskussion um den Abschuss streunender Katzen.

“Aber wenn davon ausgegangen werden muss, dass es sich um streunende Tiere handelt, dann muss im Sinne der Seuchenprävention in den Sperrbezirken hart durchgegriffen werden”, äußert er Verständnis für die rigorosen Maßnahmen.

Die Sperrbezirke umfassen die Städte und Gemeinden des Stadtgebiets Konstanz

mit den Ortsteilen Dingelsdorf und Wallhausen.

Sperrbezirk Singen (Stadtgebiet Singen, Gemeinde Rielasingen-Worblingen, Gottmadingen, Gemeindegebiet Hilzingen südlich der Autobahn 81).

Sperrbezirk Öhningen (Gemeindegebiet Öhningen mit Auswirkungen auf das Schweizer Staatsgebiet mit den Gemeinden Eschenz und Mammern – festgelegt durch den Kanton Thurgau).

Was soll ich tun oder nicht tun ?

Allgemeine Hinweise:

Vermeiden Sie Kontakt zu Wildvögeln und ihren Exkrementen!

Unterlassen Sie Fahrten aus Neugier!

Begeben Sie sich nur dann in das Schadensgebiet, wenn Sie explizit zur Hilfeleistung aufgefordert wurden!

Leisten Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte unverzüglich Folge!

Tote Vögel gefunden – wie soll ich mich verhalten?

Fassen Sie das Tier nicht an. Achten Sie darauf, dass auch Kinder und Haustiere keinen Kontakt zu dem Kadaver nehmen.

Melden Sie den genauen Fundort Ihrer Gemeindeverwaltung, außerhalb der Dienstzeit ist Ihr örtliches Polizeirevier der zuständige Ansprechpartner.

Was machen die Ämter?

Die Gemeindeverwaltung sorgt für eine fachgerechte Verpackung des Kadavers. Hierfür verwenden die Mitarbeiter aus Gründen des Eigenschutzes Mund- und Körperschutz. Anschließend werden die Kadaver durch das Veterinäramt des Landkreises einer Untersuchung zugeführt.

Welche Behörde ist im Landkreis Konstanz fachlich zuständig?

Für Auskünfte mit unmittelbarem Bezug zum Landkreis Konstanz steht Ihnen das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen zur Verfügung (Mo-Do. 8:00 – 16:00, Fr. 8:00-12:00)

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Landratsamt Konstanz

Tierschutz, Tiergesundheit

Waldstr. 28

D-78315 Radolfzell

Telefon : 07732 9229-0

FAX : 07732 9229-29

Informationen zu aktuellen Fragen bei Vogelgrippe erteilen folgende Stellen:

Ministerium für den Ländlichen Raum: Info-Telefon 0711/126-2233.

Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Bundesregierung und der Seite des Friedrich-Löffler-Instituts. Eine weitere Informationsmöglichkeit besteht auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts.

Die Bundesregierung unterhält eine eigene Info-Hotline unter den Rufnummern 01888-529-4601, 4602, 4603, 4604, 4605, 4606, 4607, 4608, 4609. Die Hotline ist täglich von 9 bis 17 Uhr erreichbar. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es auf Grund der verstärkten Anfragen zu Wartezeiten kommen kann.

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